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Bündnis Verkehrswende Hessen: „Enttäuscht, aber nicht entmutigt!“

Unsere Pressemitteilung zum Urteil des Staatsgerichtshofes vom 15. Juli 2026

  • Staatsgerichtshof des Landes Hessen weist Beschwerde gegen Unzulässigkeit des Verkehrswende-Volksbegehren zurück
  • Bündnis Verkehrswende Hessen: Entscheidung ändert nichts daran, dass ein Großteil der Bevölkerung Forderung nach einer Verkehrswende unterstützt
  • Initiator:innen wollen Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten, um Inhalte des Volksbegehrens zu realisieren

Ende August 2022 hatte das Bündnis Verkehrswende Hessen über 70.000 Unterschriften hessischer Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren eingereicht, das darauf zielte, ein 2021 von dem Bündnis erarbeitetes hessisches Verkehrswendegesetz zu beschließen. Der Landeswahlleiter bestätigte kurz darauf offiziell die Erfüllung des hierfür erforderlichen Quorums. Allerdings erklärte die damalige schwarzgrüne Landesregierung den für das Volksbegehren vorgelegten Gesetzestext im September 2022 für unzulässig. Dagegen hatten die Initiator:innen des Volksbegehrens – die hessischen Landesverbände von ADFC, FUSS und VCD sowie die Radentscheide Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach – im Oktober 2022 beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen Beschwerde eingelegt. Drei Jahre später hat das hessische Verfassungsgericht diese Beschwerde nun zurückgewiesen.

„Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs bedeutet für uns eine Enttäuschung, aber keine Entmutigung. Immerhin ist hiermit nun Rechtsklarheit geschaffen worden, was wir begrüßen, da wir nun nicht mehr in einer unübersehbar langen Warteposition verharren müssen“, erklärt Stephan Voeth, einer der drei Sprecher:innen für das Volksbegehren Verkehrswende Hessen.

Konkrete Inhalte des über das Volksbegehren beabsichtigte Verkehrswendegesetz in Hessen sind mehr Radwege und ein landesweites Radwegenetz, breitere Gehwege und Straßen, die zu Fuß sicher überquert werden können sowie ein flächendeckendes Liniennetz, kürzere Fahrzeiten und höhere Frequenz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Besonders auf Schulwegen soll die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das Gesetz zielt auch auf mehr und attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen. Informationen, Konzepte, Planung und Bau zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität sollen besser miteinander verknüpft werden.

Bündnis hält inhaltlich an den Forderungen fest

„Die Ziele der sozial-ökologischen Verkehrswende sind erstrebenswerter denn je. Um endlich mehr mehr Verkehrssicherheit, Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel und wirksamen Klimaschutz zu erreichen, werden wir uns weiter intensiv für die Realisierung unserer Forderungen stark machen“, ergänzt Katalin Saary, ebenfalls Sprecherin für das Volksbegehren.

Die formalen und rechtlichen Hürden für ein Volksbegehren in Hessen sind – auch nach der 2018 erfolgten Reform der hessischen Verfassung – sehr hoch. Erstmals seit dem 1966 eingeleiteten Volksbegehren zur Einführung der Briefwahl gelang es in Hessen einer Initiative überhaupt, die notwendige Anzahl von Unterschriften für die erste Verfahrensstufe zu sammeln.

„Mit der Initiierung dieses Volksbegehrens und der erfolgreichen Unterschriftensammlung haben wir als Bündnis von Mobilitäts- und Umweltinitiativen Neuland beschritten. Die beeindruckende Resonanz belegt, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Ziele dieses Volksbegehrens unterstützt. Das bedeutet für uns nicht nur eine große Bestätigung, sondern auch einen Auftrag, uns politisch weiter für ein wegweisendes Verkehrswendegesetz einzusetzen“, erklärt Volksbegehren-Sprecher Robert Wöhler.

Nahmobilitätsgesetz als Teilerfolg

Als einen Teilerfolg wertet es das Bündnis, dass sich 2023 die damals amtierende schwarzgrüne Landesregierung angesichts des mit über 70.000 Unterschriften unterstützten Vorschlags für ein Verkehrswendegesetz veranlasst sah, ein hessisches Nahmobilitätsgesetz vorzulegen, das vom Landtag auch beschlossen wurde. Dieses Landesgesetz hat Elemente des Verkehrswendegesetzes aufgegriffen – beispielsweise die Stärkung der „Vison Zero“.

Obwohl das Nahmobilitätsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet, ist es nach Ansicht des Bündnisses Verkehrswende aber bei weitem nicht ausreichend, um die Bedingungen für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende in Hessen grundlegend zu verbessern. Für den ÖPNV als sehr wichtigem und intergralem Bestandteil nachhaltiger Mobilität wurde nichts getan. Die damalige Landesregierung verweigerte in den Gesprächen den Dialog über unsere Vorschlägezur Änderung des hessischen ÖPNV-Gesetzes. Das Nahmobilitätsgesetz muss nach Ansicht des Bündnisses hinsichtlich seiner Wirkung sorgfältig evaluiert werden und auf dieser Grundlage müssen weitere Entwicklungen folgen.

„Das Land muss jetzt dringend gesetzgeberisch nachlegen und die politischen Weichen stellen, damit sichere Schulwege für alle Kinder in Hessen mit durchgängigen und barrierefreien Fußwegen entstehen, der Bau von Radschnellwegen und überörtlichen Radverbindungen sichtbar Fahrt aufnimmt und um einen zuverlässigen landesweiten ÖPNV mit einem Stundentakt als Mindestangebot zu etablieren“, so Stephan Voeth abschließend.


Selbst der hessische Löwe ist entsetzt:

Verkehrswende in Hessen kommt nicht voran

10. April 2026

  • Staatsgerichtshof verhandelt am 15.04.26 die Zulässigkeit des bereits 2022 im Rahmen eines Volksentscheids eingebrachten Verkehrswendegesetzes
  • Initiierende des Gesetzes fordern, endlich die Bedingungen für zu Fuß gehende, Radfahrende und vor allem für ÖPNV-Nutzende signifikant zu verbessern

Ende August 2022 hatte das Bündnis Verkehrswende Hessen über 70.000 Unterschriften hessischer Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren eingereicht. Es zielte darauf ab, ein 2021 von dem Bündnis erarbeitetes hessisches Verkehrswendegesetz zu beschließen. Der Landeswahlleiter bestätigte kurz darauf offiziell die Erfüllung des hierfür erforderlichen Quorums. Allerdings erklärte die damalige schwarzgrüne Landesregierung den für das Volksbegehren vorgelegten Gesetzestext im September 2022 für unzulässig – wogegen die Initiierenden des Volksbegehrens im Oktober 2022 Beschwerde eingelegten.

Am Mittwoch, 15.04.2026, 4 1/2 Jahre später, wird diese Beschwerde nun mündlich ab 11 Uhr vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden, Luisenstr. 9-11, verhandelt. Ab 10:30 Uhr werden wir bereits vor Ort eine Versammlung abhalten, um darüber auch öffentlich hinzuweisen und stehen für Stellungnahmen somit vorher und nachher zur Verfügung.

Konkrete Inhalte des erarbeiteten Verkehrswendegesetzes sind mehr Radwege und ein landesweites Radwegenetz, breitere Gehwege und Straßen, die zu Fuß sicher überquert werden können sowie ein flächendeckendes Liniennetz, kürzere Fahrzeiten und höhere Frequenz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Besonders auf Schulwegen soll die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das Gesetz zielt auch auf mehr und attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen. Informationen, Konzepte, Planung und Bau zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität sollen besser miteinander verknüpft werden.

Bündnis unterstreicht die Forderungen – Nahmobilitätsgesetz als Teilerfolg – ÖPNV vernachlässigt

Als einen Teilerfolg wertet es das Bündnis, dass sich 2023 die damals amtierende schwarzgrüne Landesregierung angesichts des mit über 70.000 Unterschriften unterstützten Vorschlags für ein Verkehrswendegesetz veranlasst sah, selbst ein hessisches Nahmobilitätsgesetz vorzulegen. Dieses Gesetz, das vom Landtag auch beschlossen wurde, beinhaltet einzelne Elemente des Verkehrswendegesetzes – beispielsweise die Stärkung der „Vison Zero“.

Obwohl das Nahmobilitätsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet, ist es nach Ansicht des Bündnisses Verkehrswende aber bei weitem nicht ausreichend, um die Bedingungen für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende in Hessen grundlegend zu verbessern. Für den ÖPNV als sehr wichtigem und integralem Bestandteil nachhaltiger Mobilität wurde nichts getan. Zudem werden dahin gehende Bemühungen immer wieder durch die Regierung ausgebremst, was eine wirkliche Verkehrswende unmöglich macht.

Die im Verkehrswendegesetz enthaltenen Veränderung sind deshalb aktueller denn je. Hessen muss dringend Gesetze verabschieden, die eine wirkliche Verkehrswende zum Wohle des Landes sicherstellen.

Bitte gerne am 15.04.24 um 10:30 Uhr vorher zur Kundgebung kommen und später ab 11:00 Uhr zur Verhandlung, wer will.
Hessischer Staatsgerichtshof, Luisenstr. 9-11, 65185 Wiesbaden

Wer noch sein Verkehrswende-TShirt und/oder die Weste hat, ebenfalls gerne anziehen und damit sichtbar für eine Verkehrswende sein. Übrigens: Unser Hessen-Löwe wird auch wieder dabei sein!

Infos zur Versammlung vorab oder andere Orga-Fragen an Werner.Buthe@Verkehrswende-Hessen.de, Tel.. 0177-6664078


ASB und Verbände stellen gemeinsam klar: Poller kein nennenswertes Problem für Rettungskräfte

8. September 2023

Nachdem in den vergangenen Wochen immer wieder eher emotionale und teilweise missverständliche Äußerungen Einzelner die Medien im Hinblick auf die Behinderung der Rettungskräfte im Straßenverkehr dominierten, trafen sich am Donnerstag die Vertreter von ASB, VCD, ADFC und Verkehrswende Hessen, um gemeinsam über dieses Thema zu sprechen.

Auslöser dafür waren unterschiedliche Aussagen der Verbände über Schaden und Nutzen von Pollern auf Straßen und Plätzen zur Verkehrsberuhigung.

Es herrschte Einigkeit darüber, dass Behinderungen und Veränderungen der Verkehrsführung, auch auf den Frankfurter Straßen, ein Dauerthema sind. Die zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Poller spielen dabei aber, auch im Vergleich zu den zahlreichen Baustellen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus keine nennenswerte Rolle.

Im Fall der Cronstettenstraße in Frankfurt, mit dem die überzogene Poller-Berichterstattung in den Medien begann, hatte die Frankfurter Branddirektion vorab die neuen Anfahrtswege berechnet und keine Einwände, da die zwei Pollerreihen nur bei Einsätzen direkt an den dortigen Häusern geöffnet werden sollen. Die Branddirektion hat nach Meinung der Verbände auch die besten Möglichkeiten und Fähigkeiten, das zu beurteilen, denn sie verantwortet unter ihrem Dach die Berufsfeuerwehr und einen professionellen Rettungsdienst.

Ludwig Frölich, Landesvorsitzender des ASB Hessen stellt als Ergebnis klar: „Die aktuell kursierenden Bedenken gegenüber Pollern im Hinblick auf die Verkehrsberuhigung können wir als Verband nach intensiver Prüfung nicht teilen. Im Gegensatz zu den seit vielen Jahren alltäglichen Autostaus und Falschparkern lassen sich die bekannten Poller bei der Anfahrt gut einplanen und stellen unsere Rettungskräfte vor keine Probleme im Alltag. Im Fall der Cronstettenstraße sorgen sie auch nicht für Verzögerungen, weil die Poller von Anfang an umfahren und nicht ständig auf- und wieder zugeschlossen werden müssen, wie es in den Medien dargestellt wurde. So war es auch seitens der Branddirektion gedacht und an uns Verbände kommuniziert.“

Mathias Biemann, Vorstandsmitglied des VCD Hessen: „Auch wenn uns jeder Poller schmerzlich zeigt, dass die praktizierte Verkehrsüberwachung nicht ausreicht: Die Erfahrung lehrt uns, dass Verkehrsberuhigung ohne diesen physischen Schutz der Plätze und Wege noch nicht funktioniert, weil die Regeln der Straßenverkehrsordnung und Verkehrsschilder viel zu häufig nicht beachtet werden.“

Werner Buthe von der Verkehrswende Hessen und dem Radentscheid Frankfurt ergänzt: „Eine Verkehrswende, die mittlerweile alle auch aus Gründen der Umweltpolitik für unabdingbar halten, werden wir nur erreichen, wenn Flächengerechtigkeit ernst genommen wird und durch maßvolle Umverteilung Ruhezonen für Menschen in den aktuell noch autozentrierten Zonen entstehen. Viele europäische Städte machen uns dies bereits erfolgreich vor, für mehr Lebensqualität.“

Ansgar Hegerfeld, Landesvorsitzender des ADFC Hessen und verkehrspolitischer Sprecher des ADFC Frankfurt am Main: „Radwege müssen so breit und frei von Falschparkern sein, dass auch Rettungsdienste diese problemlos zur Anfahrt nutzen können. Selbst tausende Radfahrende können innerhalb von wenigen Sekunden eine Rettungsgasse bilden, wie wir es gerade erst bei der bike-night wieder mehrfach erlebt haben. Leider hat die Stadt Frankfurt die Bearbeitung der privaten Falschparker-Anzeigen praktisch eingestellt, sodass diese Rettungswege oft versperrt sind.“

Durch Berichterstattung dieses Frankfurter Falles in Hessen-, sogar deutschlandweiten Medien, bedurfte es einer klärenden Positionsbestimmung zu diesem Thema, da viele Aussagen den Anspruch erhoben, grundsätzlicher Natur zu sein.

Ansprechpartner, in dieser Sache:

Werner.Buthe@Verkehrswende-Hessen.de, Tel.. 0177-6664078
Ludwig.Froelich@ASB-Hessen.de, Tel: 069-271473-701
Mathias.Biemann@VCD-Hessen.de, Tel. 0151-26846475
Ansagar.Hegerfeld@ADFC-Hessen.de, 0175-9947853


Anhörung zum Nahmobilitätsgesetz im Hessischen Landtag

3. Mai 2023

Am heutigen Mittwoch fand im Hessischen Landtag die Anhörung zum „Gesetz zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen“. Das Gesetz stellt die Antwort der hessischen Regierungsfraktionen auf unser Verkehrswendegesetz dar, erfüllt die Erwartungen allerdings nicht. Insgesamt sehen wir das Gesetz aber als positiv an.

Hier auf unserer Seite findet ihr unsere Stellungnahme zum Gesetz sowie unsere Pressemitteilung zur heutigen Anhörung. Auf der Seite des Landtags sind alle schriftlichen Stellungnahmen und der Gesetzentwurf abrufbar.


(Noch) kein Verkehrswendegesetz, aber ein Nahmobilitätsgesetz

10. Februar 2023

In den letzten Wochen ist einiges passiert. So hatten wir seit Dezember Gespräche mit den Koalitionsfraktionen über ein Nahmobilitätsgesetz. Bei den Gesprächen handelte es sich aber vielmehr um Informationstermine, eine wirkliche Einbindung unsererseits hat nicht stattgefunden. So haben auch wir den finalen Gesetzestext der Ankündigung für die kommende Plenarwoche entnehmen können.

Am heutigen Freitag präsentieren die Koalitionsfraktionen dieses neue hessische Nahmobilitätsgesetz. Leider hält der Name nicht ganz was er verspricht, dann für uns gehört zu einer Nahmobilität ganz klar auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der fehlt im Gesetz schlicht komplett. Vielmehr handelt es sich um ein Fuß- und Radverkehrsgesetz, was aber auch in diesen Bereichen noch einige Wünsche offen lässt.

Doch nicht alles ist schlecht. Das Gesetz hat nahezu keine negativen Inhalte und bringt durchaus einige Verbesserungen mit sich. Dies könnt ihr unserer Pressemitteilung und dem Gesetzestext gerne selbst entnehmen.

Parallel zur heutigen Pressekonferenz der Koalitionsfraktionen versenden wir diese Pressemitteilung, und stellen nochmal klar „dieses Koalitions-Gesetz ist kein ausreichender Anschub für eine echte Verkehrswende“.


Verkehrswendegesetz unzulässig?!

Trotz der Sammlung von mehr als 70.000 Unterschriften und ausführlicher und genauer Ausarbeitung durch erfahrene Anwält:innen hat die Landesregierung unseren Entwurf für ein hessisches Verkehrswendegesetz als verfassungswidrig eingestuft. Dies ist ein schwerer Schlag für die direkte Demokratie in Hessen! Wir werden auch weiterhin für eine ökologische und soziale Verkehrswende in Hessen kämpfen.

Hier ist unsere Pressemitteilung vom 28. September zu dieser Thematik zu finden. Auch das Hessische Verkehrsministerium hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche hier zu finden ist.

Update: am 19. Oktober haben wir gegen den Beschluss der Landesregierung Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof eingereicht. Hier ist unsere dazugehörige Pressemitteilung zu finden.


70.232 Unterschriften für ein hessisches Verkehrswendegesetz

Über 10.000 Fahrräder auf der Autobahn A66 als Zeichen für die Verkehrswende

Wiesbaden. Ein breites Bündnis von Verkehrs-, Umwelt- und Sozialverbänden hat am Sonntagnachmittag 70.232 Unterschriften für das Volksbegehren Verkehrswende Hessen an den hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir überreicht. Um zu bekräftigen, wie dringend Hessen die Verkehrswende benötigt, waren zwischenzeitlich mehr als 12.000 Radfahrende aus vielen Orten des Bundeslandes von Frankfurt über die gesperrte Autobahn A 66 Richtung Wiesbaden gefahren. Am Freitag und am Samstag hatten die Autobahn GmbH und die Bundesrepublik Deutschland noch gegen die Rad-Befahrung der A66 geklagt. Sowohl das Verwaltungsgericht Wiesbaden als auch – letztinstanzlich – der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wiesen die Klagen ab. In der Landeshauptstadt hatte das Bündnis ein großes Verkehrswende-Festival mit weit über 12.000 Teilnehmenden organisiert.

70.232 Unterschriften hat das Bündnis durch Hunderte von Sammelaktionen sowie über 350 Sammelstellen im ganzen Bundesland erhalten und am Sonntag, den 28.08.2022 in Wiesbaden übergeben. Für jede Unterschrift war ein separater Bogen erforderlich, auf dem der gesamte Gesetzesvorschlag abgedruckt sein musste. Eine Online-Unterzeichnung lassen die Hessischen Vorgaben für ein Volksbegehren nicht zu.

Ein großer Teil der Unterschriften war noch am Sonntag mit Lastenrädern über die A66 aus ganz Hessen nach Wiesbaden transportiert worden. Im Rahmen einer Sternfahrt waren zunächst rund 4.500 Radfahrende aus vielen Orten des Bundeslandes nach Frankfurt gekommen. Ab 13:15 Uhr setzte sich der fröhliche Zug in Bewegung, um dann auf den gesperrten Autobahnen (A 648 /A 66) Richtung Wiesbaden zu fahren. Durch die Möglichkeit, weitere Anschlussstellen zum Auffahren nutzen zu können, schlossen sich immer mehr dem Radkorso an, sodass die Polizei ihre Zahlen immer wieder nach oben anpasste. Gleichzeitig nutzten Viele, insbesondere Familien mit Kindern, das Angebot, die Autobahn an jeder der elf Anschlussstellen oder am Rastplatz Weilbach zu verlassen.

Tausende Radler fuhren über die Autobahn nach Wiesbaden zum Verkehrswendefestival

Aufgrund der vielen Auf- und Abfahrten auf der Strecke waren zwischenzeitlich bis zu 12.000 Radfahrende auf der Autobahnstrecke unterwegs. Gegen 16:00 Uhr kamen in Wiesbaden etwa 8.500 Radfahrende an, die sich zu den bereits gut 3.500 bereits beim Verkehrswendefestival befindlichen Menschen gesellten.

Im Beisein dieser mehr als 12.000 Anwesenden wurde kurz darauf die stattliche Zahl von 70.232 Unterschriften enthüllt und eine Mappe mit Unterschriftenbögen nebst dem Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens symbolisch an Verkehrsminister Tarek Al-Wazir übergeben. Mit der Übergabe der Unterschriften endet der erste Teil des dreistufigen Verfahrens zum Erreichen des Volksentscheides. Seit 2019 hatte ein breites Bündnis an Verbänden den zugehörigen Gesetzestext vorbereitet. Das Bündnis wartet nun gespannt auf die Auszählung und Bewertung der Landesregierung, um dann mit dem zweiten Schritt des Volksbegehrens, dem Sammeln von ca. 200.000 Unterstützerunterschriften in den Rathäusern, fortzufahren.

Die Auszählung soll bis zum Ende der Woche abgeschlossen sein. Sie ist öffentlich und kann in den Räumen des Innenministeriums in der Friedrich-Ebert-Allee 12, beobachtet werden.

Übergabe von 70.232 Unterstützungsunterschriften für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ an den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir

Unterschriften stammen aus über 400 hessischen Gemeinden

Die Unterschriften stammten aus über 400 der insgesamt 422 hessischen Gemeinden. Auf der folgenden animierten Karte werden alle Gemeinden, aus denen die Initiative Unterschriften vorliegen hatte, grün markiert.

Aus allen grün markierten Gemeinden sind Unterschriften eingegangen

Zeit für die Verkehrswende in Hessen!

Was wir wollen:

Hessen braucht eine echte Verkehrswende, um eine gute Mobilität für alle, mehr Verkehrssicherheit, eine höhere Lebensqualität in Städten und Gemeinden und effektiven Klimaschutz zu verwirklichen. Dazu wollen wir den Anteil der umweltfreundlichen Verkehrsarten – zu Fuß gehen, Radfahren, ÖPNV – auf mindestens 65 Prozent am gesamten Personenverkehr erhöhen. Konkret fordert unser Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz in Hessen unter anderem:

• mehr Radwege und ein hessenweites Radwegenetz

• breitere Gehwege und Straßen, die zu Fuß sicher überquert werden können

• ein flächendeckendes Liniennetzkürzere Fahrzeiten und höhere Frequenz für den Öffentlichen Verkehr

• höhere Verkehrssicherheit besonders auf Schulwegen

• mehr und attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen

• eine bessere Verknüpfung von Informationen, Konzepten, Planung und Bau zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität

Mehr über unsere Forderung sowie den kompletten Gesetzestext findest du hier.

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