Unterschriftensammlung
Bis ungefähr Mitte Juli 2022 werden wir aktiv Unterschriften sammeln. Danach müssen die Unterschriften noch von den Gemeinden bestätigt werden. Die gesammelten Unterschriften wollen wir am 28. August 2022 in Wiesbaden an die Landesregierung übergeben – dazu bereiten wir eine große Aktion vor, markiert euch also dieses Datum in eurem Kalender!
Mit der Sammlung begonnen haben wir übrigens am 01. September 2021.
Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein „dauernder Aufenthalt“ in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.
Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.
Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.
Volksbegehren allgemein / Ablauf
Bis ungefähr Mitte Juli 2022 werden wir aktiv Unterschriften sammeln. Danach müssen die Unterschriften noch von den Gemeinden bestätigt werden. Die gesammelten Unterschriften wollen wir am 28. August 2022 in Wiesbaden an die Landesregierung übergeben – dazu bereiten wir eine große Aktion vor, markiert euch also dieses Datum in eurem Kalender!
Mit der Sammlung begonnen haben wir übrigens am 01. September 2021.
Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein „dauernder Aufenthalt“ in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.
Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.
Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.
Den Gesetzestext findest du hier und natürlich auf jedem gedruckten Unterschriftenbogen.