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Wer kann/darf beim Volksbegehren unterschreiben?

Kategorien: Das Volksbegehren allgemein / Ablauf, Zur Unterschriftensammlung

Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.