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Das Volksbegehren allgemein / Ablauf
Ein Volksbegehren ist der unmittelbare Weg durch das Volk ein Gesetzesvorhaben
zur Abstimmung zu bringen. Das Verfahren besteht aus vier Stufen die auf den Seiten des Landes Hessens sehr gut erläutert sind.
Wir befinden uns derzeit bei Stufe 1, dem Zulassungsverfahren. Der Start der
Unterschriftensammlung wurde dem Landeswahlleiter zum 01.09.2021 offiziell und frühzeitig
angekündigt und die drei Vertrauenspersonen sowie der vorgeschlagene Gesetzestext
benannt. Derzeit läuft die Unterschriftensammlung um mindestens 43.728 Wahlberechtigte
zur Unterstützung des Begehrens gewinnen zu können.
Ein offizielles Ende haben wir derzeit nicht benannt. Wir gehen aber davon aus
die Unterschriften im Frühjahr/Frühsommer 2022 einzureichen und spätesten im Juli/August
2022 eine Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit zu haben und dann
in Stufe 2 über zu gehen.
Die Einholung der Bestätigung des Wahlrechts erfolgt durch uns. Das eigene Einholen
der Bestätigung ist möglich und schadet uns formal nicht. Uns, der Verwaltung wie
auch den Unterstützerinnen und Unterstützern beschert es allerdings einen etwas höheren Aufwand im
Vergleich zu einer koordinierten Einreichung durch uns.